Wie lange ein Elektroauto 2026 von der Kfz-Steuer befreit bleibt

Veröffentlicht: 10.06.2026 Zuletzt überarbeitet: 14.07.2026 Lesezeit: 3 min.

Ein Elektroauto kostet im Unterhalt oft weniger als ein Verbrenner – und ein Posten fällt sogar ganz weg: die Kfz-Steuer. Wie lange das gilt, hat der Gesetzgeber zuletzt neu geregelt, und wer 2026 einen Stromer kauft, ob neu oder gebraucht, sollte die aktuellen Fristen kennen.

Wie lange ist ein E-Auto 2026 steuerfrei?

Reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden, sind von der Kfz-Steuer befreit – zehn Jahre lang ab Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Ein Auto mit Erstzulassung Anfang 2026 fährt also fast das gesamte Jahrzehnt steuerfrei.

Die Regel war ursprünglich befristet und wurde verlängert. Für Käufer heißt das: Der Steuervorteil ist keine kurzfristige Aktion mehr, sondern lässt sich fest einplanen.

Was passiert nach der Steuerbefreiung?

Läuft die Befreiung aus – spätestens ab 2031 –, wird die Steuer für E-Autos bis 3,5 Tonnen nach dem Gewicht berechnet, nicht nach Hubraum oder CO₂. Pro angefangene 200 Kilogramm fallen an:

  • bis 2.000 kg: 5,625 Euro
  • bis 3.000 kg: 6,01 Euro
  • bis 3.500 kg: 6,39 Euro

Zusätzlich gibt es einen Rabatt von 50 Prozent auf diese Gewichtssteuer; die genaue Staffelung listet der ADAC. Am Ende bleibt ein E-Auto also auch nach der Befreiung deutlich günstiger als ein vergleichbarer Verbrenner.

Gilt die Befreiung auch beim gebrauchten E-Auto?

Ja – und das ist der Punkt, den viele übersehen. Die Steuerbefreiung hängt an der Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht am Halter. Kaufen Sie einen gebrauchten Stromer, übernehmen Sie die restliche Befreiung einfach mit. Ein 2023 zugelassenes E-Auto, das Sie 2026 gebraucht kaufen, bleibt also noch bis 2033 steuerfrei.

Damit ist der Steuervorteil beim Gebrauchten fast so hoch wie beim Neuwagen – nur dass Sie beim Kaufpreis deutlich weniger zahlen. Dazu kommt jedes Jahr die THG-Quote. In unserem Fahrzeugbestand stehen mehrere Stromer, bei denen genau diese Rechnung aufgeht.

Und was ist mit Hybriden und Verbrennern?

Hier gibt es keine Sonderregel. Hybride – auch Plug-in-Hybride – werden wie Verbrenner besteuert, also nach Hubraum und CO₂-Ausstoß. Die Sätze bleiben 2026 unverändert: 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ beim Benziner, 9,50 Euro beim Diesel (Erstzulassung ab Juli 2009), dazu der CO₂-Anteil.

Für alle, die zwischen Verbrenner und Stromer schwanken, verschiebt die Steuerbefreiung die Rechnung Richtung Elektro – zusammen mit der Kaufprämie 2026 für Neuwagen erst recht. Rechnen Sie es durch, und wenn Sie eine zweite Meinung wollen, kommen Sie vorbei.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer beim E-Auto

Muss ich als Halter etwas beantragen?

Nein. Die Befreiung berücksichtigt das Hauptzollamt automatisch, wenn das Fahrzeug als reines E-Auto zugelassen ist.

Was passiert bei einem Halterwechsel?

Die Befreiung läuft unverändert weiter – sie ist an die Erstzulassung gebunden, nicht an Ihre Person.

Gilt die Befreiung auch für importierte E-Autos?

Entscheidend ist die deutsche Erstzulassung. Wird ein Fahrzeug hier erstmals zugelassen, greift die Frist ab diesem Datum.

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